Diese Eintragung gilt fr nicht sensibilisierte Emulsionen, Suspensionen und Gele, die sich hauptschlich aus einem Gemisch von Ammoniumnitrat und einem Brennstoff zusammensetzen und die fr die Herstellung eines Sprengstoffs Typ E nach einer zwingenden Vorbehandlung vor der Verwendung bestimmt sind.

Das Gemisch fr Emulsionen hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85% Ammoniumnitrat, 5 bis 30% Wasser, 2 bis 8% Brennstoff, 0,5 bis 4% Emulgator, 0 bis 10% lsliche Flammenunterdrcker sowie Spurenzustze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden.

Das Gemisch fr Suspensionen und Gele hat typischerweise folgende Zusammensetzung: 60 bis 85% Ammoniumnitrat, 0 bis 5% Natrium- oder Kaliumperchlorat, 0 bis 17% Hexaminnitrat oder Monomethylaminnitrat, 5 bis 30% Wasser, 2 bis 15% Brennstoff, 0,5 bis 4% Verdickungsmittel, 0 bis 10% lsliche Flammenunterdrcker sowie Spurenzustze. Ammoniumnitrat darf teilweise durch andere anorganische Nitratsalze ersetzt werden.

Diese Stoffe mssen die Kriterien fr die Klassifizierung als Ammoniumnitrat-Emulsion, Ammoniumnitrat-Suspension oder Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt fr die Herstellung von Sprengstoffen (ANE) der Prfreihe 8 des Handbuchs Prfungen und Kriterien Teil I Abschnitt 18 erfllen und von der zustndigen Behrde zugelassen sein.